Flughafeninfos über den
Flughafen Singapore / "Singapore Changi International Airport":
3-Letter-Code: SIN | Entfernung vom Stadtzentrum: von Singapore
ca.12 km. Lageplan vom Flughafen Singapore siehe Google-Map
| Öffentliche Verkehrsmittel: Zug- und Busverbindungen
| Infos zu den Öffentlichen Verkehrsmittel unter www.smrt.com.sg
Flugziel
/
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Fluggesellschaften und Abflugorte
Singapore / SIN
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II. Direkt-Verbindungen
(Flugverbindungen mit Zwischenlandung am Heimatflughafen der
durchführenden Fluggesellschaft. Zubringer- und Anschlußflug
werden von einer Fluggesellschaft oder bei sogenannten Codeshare-Flüge
von einem Partnerunternehmen durchgeführt)
Air France:
ab Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien und
Zürich via Paris nach Singapur
KLM:
ab Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien und
Zürich via Amsterdam nach Singapur
British Airways : ab vielen deutschen Abflughäfen
via London nach Singapur
Turkish
Airlines : ab Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, Frankfurt, München, Nürnberg, Stuttgart,
Wien u. Zürich via Istanbul
Thai
Airwayss: ab Frankfurt und München via Bangkok
nach Singpur
Malaysia
Airlines : ab Frankfurt via Kuala Lumpur / Malaysia
nach Singapur
Emirates:
ab Frankfurt und München via Dubainach Singapur
Qatar
Airways : ab Frankfurt, München, Wien und Zürich
via Doha / Qatarnach Singapur
Etihad:
ab Frankfurt und München via Abu Dhabi / VAE nach Singapur
Air
China: ab Düsseldorf, Frankfurt und München
via Peking nach Singapur
II. Flugverbindungen mit 2 unabhängigen
Flugbuchungen
(Zubringer- und Anschlußflug werden bei 2 verschiedenen
Fluggesellschaften gebucht, weitere Infos s.w.u.)
Flug nach Kuala Limpur, Malaysia -> ab Kuala Lumpur
mit Air
Asia oder Silkair
nach Singapur
Flug mit diversen Fluggesellschaften nach Hongkong ->
ab Hongkong mit Tiger
Airways nach Singapur
Vor einer Buchung von 2 Flügen bei 2 unabhängigen
Fluggesellschaften, ist folgendes zu beachten:
Das Reisegepäck muss am Umsteigeflughafen, im Gegensatz
zu einem Direkt-Flug, wieder neu eingescheckt werden, d.h.
die Zeit für die Gepäckausgabe und das erneuete
Einchecken zum Anschlußflug, muss vor der Buchung
berücksichtigt werden (mindestens 2 Stunden besser
3 Stunden zwischen Ankunft des Zubringerfluges und Start
des Anschlußfluges).
Wird der Anschlußflug wegen Verspätung des
Zubringerfluges verpasst, hat ein Fluggast keinen Anspruch
darauf, dass ihm von der verspäteten Fluggesellschaft
die Kosten für den verpassten Flug und die dadurch
entstandenen Zusatzkosten (z.B. ggf. Übernachtungskosten,
Ausgaben für Verpflegung, Telefongebühren, Transport
zum Hotel, Mehrkosten für einen Ersatzflug etc.) erstattet
werden.
Bei einem Direkt-Flug, der aus einem EU-Land startet, kann
sich dagegen ein Fluggast, bei einer Flugverspätung
oder anderen Komplikationen auf die in der EU geltenden
Fluggastrecht-Verordnung
berufen.
Im Falle eines Rechtsstreites mit einer Fluggesellschaft
können die Fluggastrechte, bei Buchung eines Direkt-Fluges
mit Start in einem EU-Land, auch vor einem Gericht in Deutschland
eingeklagt werden.
Wird dagegen ein Flug bei einer ausländischen Fluggesellschaft
gebucht, die keine Niederlassung an einem deutschen Flughafen
betreibt, können Fluggastrechte nur in dem Land eingeklagt
werden, wo sich der Firmensitz der Airline befindet. Aus
Kostengründen sind solche Klagen allerdings i.d.R.
zwecklos.
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Stand dieser Analyse, 14. Mai 2012, kurzfristige
Änderungen der Fluggesellschaften sind nicht ausgeschlossen.
Die Gründe warum eine Low-Cost-Airline billiger fliegt
als eine Full-Service-Airline und weitere Infos zu den Billigfluggesellschaften
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