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Geseztesänderungen im Straßenverkehr
2012
I. Alkohol-Schnelltest, Warnweste, Feuerlöscher
und Lichtpflicht am Tag: Was deutsche Autofahrer in
einigen EU-Länder beachten müssen
Ab dem 1. Juli 2012 gilt in Frankreich für alle Führer
eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad, Wohnmobil, LKW
etc.) die Verpflichtung, einen Alkoholschnelltest mit
sich führen. Diese Alkohol-Schnelltests können
für ca. 1,50 Euro an französischen Tankstellen
oder in Apotheken gekauft werden. Nach dem Ablauf einer
Übergangsfrist von vier Monaten, riskieren Kraftfahrzeugfahrer,
die ab November ohne Alkohol-Schnelltest in Frankreich
unterwegs sind, ein Bußgeld von 11 Euro.
Aber auch in anderen europäischen Ländern gelten
Vorschriften, die in Deutschland nicht üblich sind.
Dabei unterscheiden Verkehrsrechtsexperten von zwei Arten
von Vorschriften:
- Die sogenannte Ausrüstungsvorschrift, diese
gilt nur für Kraftfahrzeuge, die in dem jeweiligen
Land zugelassen sind, also nicht für in Deutschland
bzw. im Ausland zugelassene KFZs.
Bei einem Mietwagen gilt demnach die Ausrüstungsvorschrift
und bei der Anmietung eines Fahrzeuges sollte der
Kunde darauf achten, ob das Fahrzeug den landestypischen
Ausrüstungsvorschriften entspricht. Denn bei
einer Verkehrskontrolle und Nichtbeachtung einer Vorschrift
haftet i.d.R. der Fahrzeugführer und nicht der
Vermieter.
- Verhaltungsvorschriften, diese gelten für
alle Fahrzeuge, also auch für ein in Deutschland
zugelassenes KFZ.
In der nachfolgende Tabelle finden Sie einige Beispiele
von Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften für
Kraftfahrzeugen, die in einigen europäischen
Ländern gelten, in Deutschland dagegen nicht
verpflichtend sind.
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von Deutschland
abweichender Vorschrift
(zu den in Deutschland geltenden Verkehrsvorschriften
zählen Tempolimit innerorts 50 km/h / außerorts
100 km/h / das Mitführen eines Verbandskasten
und Warndreieck / Lichtpflicht am Tag für
Motorradfahrer, diese Vorschriften sind nachfolgend
nicht aufgeführt, weil nicht abweischend)
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| Belgien |
- für alle in Belgien zugelassene Fahrzeuge
ist das Mitführen von Feuerlöscher
und Warnweste* vorgeschrieben
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 120km/h
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| Bulgarien |
- alle Autofahrer müssen einen Feuerlöscher
und Warnweste* dabei haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
in der Zeit vom 01.11. - 30.04.
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Dänemark |
- für alle in Dänemark zugelassene
Fahrzeuge ist das Mitführen eines Feuerlöschers
vorgeschrieben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Finnland |
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 100 km/h
- Autobahn: 120 km/h
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| Frankreich |
- Alkohol-Schnelltest für alle Kraftfahrzeugführer
(verpflichtend ab 01.07.2012)
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Griechenland |
- das Mitführen eines Feuerlöschers
ist für alle Autofahrer verpflichtend
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Großbritannien |
- auf der Insel sind weder Verbandskasten,
Warndreieck, Warnweste noch Feuerlöscher
vorgeschrieben, man sollte allerdings links
fahren ;-)
- Tempolimit:
- Innerorts: 30 mph (ca. 48 km/h)
- Außerorts: 56 mph (ca. 90 km/h)
- Autobahn: 70 mph (ca. 112 km/h
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| Italien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag nur außerorts
(ganzjährig)
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Kroatien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag vom letzten Sonntag
im Oktober bis letzten Sonntag im März
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Luxemburg |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Niederlande |
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 120 km/h
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| Norwegen |
- für alle in Norwegen zugelassene Fahrzeuge
ist das Mitführen einer Warnweste vorgeschriebenen
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 100 km/h
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| Österreich |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Tempolimit:
- Außerorts: 100 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| Polen |
- für alle in Polen zugelassene Fahrzeuge
ist das Mitführen eines Feuerlöschers
vorgeschriebenen
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 140 km/h
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| Portugal |
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 120 km/h
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| Schweiz |
- alle Autofahrer sind verpflichtet ein Warndreieck
"griffbereit" zu haben, ein pedantischer
Verkehrspolizist kann das Mitführen eines
Warndreieckes im Kofferaum, als Verstoß
gegen diese Vorschrift bewerten.
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 80 km/h
- Autobahn: 120 km/h
Anmerkung: Bußgelder in der Schweiz
sind sehr teuer!
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| Schweden |
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Innerorts: 40 - 50 km/h
- Außerorts: 80 - 90 km/h
- Autobahn: 110 - 120 km/h
(in Schweden werden, wie mitlerweile auch
in Deutschland, sehr häufig Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt, die Bußgelder sind
in Schweden allerdings wesentlich höher
als in Deutschland, ...noch)
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| Spanien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 120 km/h
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| Tschechien |
- alle Autofahrer müssen eine Warnweste
dabei haben
- Lichtpflicht am Tag für alle Autofahrer
ganzjährig
- Tempolimit:
- Außerorts: 90 km/h
- Autobahn: 130 km/h
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| *In Deutschland
ist das Mitführen einer Warnweste nur in
gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. |
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Quellen:
1. focus.de:
-> Reisen -> Urlaubstipps: " Skurrile Vorschriften
in der EU - Was Autofahrer im Urlaub dabei haben müssen",
28.03.2012
2. rp-online.de
-> Auto -> Ratgeber: " So schnell dürfen
Sie im Ausland fahren", Stand Juli 2011
3. auto-reise-welt.de
-> Verkehrsregeln Europa: " Licht-Pflicht am Tag",
Stand Juni 2011
II. Deutschland
Ab 2012 gelten in den Umweltzonen von einigen deutschen Städte
verschärfte Vorschriften
Ab dem kommenden Jahr verschärfen einige
deutsche Städte ihre bisher gültigen Bestimmungen
bezüglich den vorgeschriebenen Feinstaubplaketten für
Kraftfahrzeuge.
So dürfen ab dem 01.01.2012 in Frankfurt a.M., Stuttgart,
Osnabrück und Krefeld nur noch Autofahrer mit einer grünen
Umweltplakatte in die ausgewiesenen Umweltzonen fahren, in
München und Augsburg tritt diese verschärfte Vorschrift
im Oktober 2012 in Kraft. In die Umweltzonen von Heidelberg,
Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigshafen,
Freiburg i.B., Mannnheim, Ulm, Schwäbisch Gmünd,
Pleidesheim, Pforzheim, Neu-Ulm, Tübingen und Reutlinen
dürfen ab Januar 2012 nur noch Kraftfahrzeuge mit gelber
Plakette reinfahren (bisher rote Plakette).
Im Ruhrgebiet gilt mit Beginn des kommenden Jahres eine flächendeckende
Umweltzone in folgenden Städte Bottrop, Castrop-Rauxel,
Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Bochum, Dortmund,
Herne, Duisburg, Essen, Mülheim und Oberhausen (weitere
Infos unter umwelt.nrw.de).
In dieser größten deutschen Umweltzone dürfen
nur noch Autofahrer mit roter Feinstaub-Plakette fahren, ab
2013 ist allerdings mindestens eine gelbe Plakette vorgeschrieben
und ab dem 01. Juli 2014 soll die grüne Plakette zur
Pflicht werden. Ausgenommen von der Umweltzone Ruhrgebiet
sind im übrigen Bundestraßen und Autobahnen, diese
Straßen sind dem Bund und nicht den Kommunen unterstellt.
Neu in dem Club der Städte mit Umweltzone ist die Stadt
Hagen, in der ab Januar 2012 eine rote Plakettenpflicht besteht.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht
deutscher Städten und Gemeinden, in denen 2012 Umweltzonen
eingerichtet sind: Umweltzonen in Baden-Württemberg
| Bayern | Berlin
| Bremen | Hessen
| Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen
| Sachsen
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