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29.01.2010

Lockvogelangebote bei Darlehensverträge sind verboten
Seit dem 01.Juni 2010 gelten in Deutschland neue Gesetze im Verbraucherkreditrecht, damit wurden EU-Vorgaben zu einer einheitlichen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit dem Ziel die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken.
Nachfoldend die wesentlichen Richtlinien dieser EU-Verordnung:

  • Lockvogelangebote mit besonders günstigen Zinssätze für Verbraucherkredite, die nur in Einzelfällen gewährt werden, sind verboten:
    Kreditinstitute dürfen nur noch mit Zinssätze für Ratenkredite werben, den mindestens auch zwei Drittel der Bankkunden erhalten, die aufgrund dem in der Werbung angepriesenen effektiven Jahreszins, einen Kreditantrag abschließen. Werbung für Kreditverträge mit besonders günstigen Zinssätze, die nur in besonders seltenen Einzelfällen gewährt werden, sind also verboten.
  • Bei einem Kreditvertrag muss ein Standard-Kreditvertrag verwendet werden:
    Kreditinstitute sind bei Verbraucherdarlehensverträgen verpflichtet, das Muster "Euro-
    päische Standardinformation für Verbraucherkredite“ mit vorgeschriebenen Standardinformationen zu verwenden.
  • Bei der Berechnung des effektiven Jahreszins gelten europaweit einheitliche Richtlinien
  • Jeder Kreditnehmer hat einen Anspruch auf einen Tilgungsplan
  • Neues Kündigungsrecht:
    Unbefristete Darlehensverträge können von den Kreditnehmern jederzeit gekündigt werden. Der Darlehensgeber muss bei unbefristeten Kreditverträge eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten.
    Befristete Kreditverträge dürfen künftig nun von den Darlehensnehmer jederzeit ganz oder teilweise zurück bezahlt werden, nach altem Recht ist dies grundsätzlich erst nach neun Monaten möglich.
  • Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen gegebenfalls mit in den effektiven Jahreszins einberechnet werden:
    Bei Darlehensverträge, die nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen werden können, müssen die Kosten für die oftmals überteuerten Restschuldversicherung, mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Durch den VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) wird allerdings auch Kritik an den neuen Richtlinien für Kreditvermittler geübt, weiter Infos hierzu unter "Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie" -> "Negativ für die Verbraucher:.." als pdf-Datei

Quelle: www.vzbv.de (Verbraucherzentrale Bundesverband) -> Presse -> Pressemitteilungen: "Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag", 08.06.2010

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letzte Aktualisierung am: 14.06.2010

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Neue Richtlinien für Kreditinstitute bei einem Abschluß eines Darlehensvertrag: Verbraucherrechte bei Krediten, Lockangebote für besonders günstige Ratenkredite sind verboten