| 29.01.2010
Lockvogelangebote
bei Darlehensverträge sind verboten
Seit dem 01.Juni 2010 gelten in Deutschland neue Gesetze im Verbraucherkreditrecht,
damit wurden EU-Vorgaben zu einer einheitlichen europäischen
Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit
dem Ziel die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken.
Nachfoldend die wesentlichen Richtlinien dieser EU-Verordnung:
- Lockvogelangebote
mit besonders günstigen Zinssätze für Verbraucherkredite,
die nur in Einzelfällen gewährt werden, sind verboten:
Kreditinstitute dürfen nur noch mit Zinssätze für
Ratenkredite werben, den mindestens auch zwei Drittel der Bankkunden
erhalten, die aufgrund dem in der Werbung angepriesenen effektiven
Jahreszins, einen Kreditantrag abschließen. Werbung für
Kreditverträge mit besonders günstigen Zinssätze,
die nur in besonders seltenen Einzelfällen gewährt
werden, sind also verboten.
- Bei
einem Kreditvertrag muss ein Standard-Kreditvertrag verwendet
werden:
Kreditinstitute sind bei Verbraucherdarlehensverträgen
verpflichtet, das Muster "Euro-
päische Standardinformation für Verbraucherkredite
mit vorgeschriebenen Standardinformationen zu verwenden.
- Bei
der Berechnung des effektiven Jahreszins gelten europaweit einheitliche
Richtlinien
- Jeder
Kreditnehmer hat einen Anspruch auf einen Tilgungsplan
- Neues
Kündigungsrecht:
Unbefristete Darlehensverträge können von den Kreditnehmern
jederzeit gekündigt werden. Der Darlehensgeber muss bei
unbefristeten Kreditverträge eine Kündigungsfrist
von mindestens zwei Monaten einhalten.
Befristete Kreditverträge dürfen künftig nun
von den Darlehensnehmer jederzeit ganz oder teilweise zurück
bezahlt werden, nach altem Recht ist dies grundsätzlich
erst nach neun Monaten möglich.
- Die
Kosten einer Restschuldversicherung müssen gegebenfalls
mit in den effektiven Jahreszins einberechnet werden:
Bei Darlehensverträge, die nur in Verbindung mit einer
Restschuldversicherung abgeschlossen werden können, müssen
die Kosten für die oftmals überteuerten Restschuldversicherung,
mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.
Durch den
VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) wird allerdings auch
Kritik an den neuen Richtlinien für Kreditvermittler geübt,
weiter Infos hierzu unter "Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie"
-> "Negativ für die Verbraucher:.." als pdf-Datei
Quelle: www.vzbv.de
(Verbraucherzentrale Bundesverband) -> Presse -> Pressemitteilungen:
"Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag",
08.06.2010
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