16.06.2011
Eine
falsche Kontonummer bei einer Banküberweisung kann teuer
werden
Seit in Kraft treten einer EU-Verordnung im November 2009, sind
die Banken nicht mehr verpflichtet bei einem Überweisungsauftrag
(z.B. mittels Überweisungsträger, Online-Banking oder
Bankterminal) die Kontonummer und Bankleitzahl mit dem Namen des
Zahlungsempfänger abzugleichen. Seit diesem Zeitpunkt gelten
auch bei den Banken neue Allgemeine Geschäftsbedingungen,
wonach dem Bankkunde der Widerruf einer Überweisung nicht
mehr möglich ist.
Beim Ausfüllen einer Banküberweisung sollten daher Bankkunden
besonders darauf achten, dass die Kontonummer und Bankleitzahl
des Empfängers stimmen, denn durch eine falsche Kontonummer
kann das zu überweisende Geld auf einem fremden Konto landen.
Dieses Geld wieder zurückholen kostet dann für den Bankkunden
eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
Nach einer Stichprobe durch die Verbraucherzentrale NRW ist die
Höhe dieser Bearbeitungsgebühr von Bank zu Bank unterschiedlich
hoch. Für das Zurückholen einer Inlandsüberweisung
werden so i.d.R. zwischen 10 und 15 Euro fällig, eine Bank
verlangte sogar 25 Euro für diesen Service. Eine falsche
Kontonummer in einem Überweisungsauftrag kann somit recht
teuer werden und bei niedrigen Beträgen unter 10 Euro kann
ein Zurückholungsauftrag teuerer sein, als der falsch überwiesene
Betrag.
Quelle: Westdeutsche Zeitung: "Überweisung zurückholen,
ist teuer", S.21, 11.06.2011

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