Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte
gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus
einem nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen
Union. Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter "Warenverkehr
innerhalb der EU".
1. Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die
zollfrei in ein EU-Land importiert werden dürfen. Mengenangaben
gelten für Erwachsene ab 17 Jahren)
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew.
3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback
Alkohol:
zollfrei dürfen in die EU eingeführt
werden*...
- 1 Liter Spiritosen (Alkoholgehalt mehr als 22 % vol.)
- oder 2 Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt
max 22 % vol.)
- oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter
nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
*gültig für alkoholhaltige Getränke, deren
Warenwert nicht über 430 Euro liegt.
Parfüm:
50 Gramm / 50 ml Parfüm und 250 Gramm
/ 250 ml Eau de Toilette
Benzin / Diesel:
Eine Tankfüllung (kein umgebauter,
also nachträglich vergrößerter Tank) und
max. 10 Liter in einem Reservekanister können
steuerfrei eingeführt werden.
Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird ein festgelegter
Steuersatz fällig. Dieser liegt z.Z. bei EUR 4,24
/ 5 Liter Benzin und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel.
(ADACmotorwelt,
Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken gibt es Grenzen",
02.05.03)
In Deutschland ist nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug
erlaubt. In anderen Ländern ist das Mitführen
eines Ersatzkanister verkehrsrechtlich ganz verboten z.B.
in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und
Ungarn
2. Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
1.) 430 EUR
See- oder Luftweg
Bei der Einreise über den See- oder
Luftweg in die Europäische Union dürfen Waren,
ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im
Wert bis 430 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.
2.) 300 EUR
Landweg
Erfolgt die Einreise in die EU über
den Landweg, z.B. mit dem Auto oder Bahn, ist ein Warenwert
ab 300 Euro steuerpflichtig. (beispielsweise bei der Einreise
aus der Schweiz)
430-700 EUR
Hier gilt für den Reise- und Postverkehr
ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5
Prozent.(Ausnahmen: Kaffee, alkoholische Erzeugnisse,
Tabakwaren, Kraftstoffe)
Nähere Infos über die Abgabesätze unter
"FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für
Finanzen -> klick
hier
Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren,
mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent,
zu den Steuersätzen bestimmter Waren gibt es allerdings
viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe,
Parfüm, Zigaretten etc.
- eine Übersicht dieser unterschiedlichen Steuersätze
finden Sie unter www.zoll.de
> 700 EUR
Werden Waren im Wert über 700 Euro
in die EU importiert muss alles voll versteuert werden.
Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss
die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem
Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt
zwischen 2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für
Fahrräder beispielsweise bei 15 % und für Kleidung
bei 3 %.
> 1000 EUR
Ein- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze
von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich
angemeldet werden.
(Quelle,
www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ:
10.12.2008)
3. Einfuhr von Produkten welche die menschliche Gesundheit
schädigen können
- Infos über
die Einfuhr von Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten
etc. klick
hier
4. Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten
und für Tier- und Pflanzenarten
Antiquitäten
Alle Gegenstände die nachweislich
älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität.
In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer
von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen
zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
Tier- und Pflanzenarten:
Die Einfuhr von Pflanzen
und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein
CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch
die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in
4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte
Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie
stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die
man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und
ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu
verstosen in die EU einführt), außerdem
sind alle Störarten in dieser Liste enthalten,
d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die
EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien B,
C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger
behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert
werden. (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
Infos im Internet
Informationen der Bundeszollverwaltung
über geschützte Pflanzen- und Tierarten
weltweit unter www.artenschutz-online.de
*Die oben genannten Warenwerte für
Güter, die einfuhrabgabenfrei bzw. zu vereinfachten Steuersätze
in die EU eingeführt werden dürfen, gelten ausdrücklich
für den privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise
in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für je 10
Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht glauben, dass diese
für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem können
Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro
teueres Laptop nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht
möglich, dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke
auf 2 Personen / Eheleute aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de
-> Zoll online > Aktuelles > "Änderung der Bestimmungen
im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008", 14.11.2008)
weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern
im Internet:
Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter
www.auswaertiges-amt.de
EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter
www.tierarzt-uhl.de